Autor: Wenhardt |
§ 9 PartGG sieht besondere Regelungen für das Ausscheiden eines Partners vor. Die §§ 131 - 144 HGB sind danach auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Bei Tod, Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einem Partner oder Ausscheiden eines Partners besteht die
BeispielDie Steuerberater A, B und C sind Partner einer |
Aufgrund der Kündigung scheidet A aus der Gesellschaft aus. Zu beachten ist hierbei, dass für A nun eine fünfjährige Nachhaftung besteht (siehe auch Teil "Auflösung der Partnerschaftsgesellschaft").
Darüber hinaus regelt § 9 Abs. 3 PartGG eine Besonderheit für die freien Berufe. Verliert ein Partner eine erforderliche Zulassung zu dem freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt (z.B. Zulassung als Steuerberater), so scheidet er mit deren Verlust aus der Partnerschaft aus (§ 9 Abs. 3 PartGG).
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