LAG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2008
7 Sa 314/08
Normen:
BGB § 144; BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, 2 Ca 1512/07 lev vom 11.12.2007,

Ausschluss des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegenüber Betriebserwerberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 314/08

DRsp Nr. 2009/4304

Ausschluss des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage gegenüber Betriebserwerberin

Nimmt ein Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung zurück, kann darin unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Bestätigung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber (analog § 144 BGB) gesehen werden, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nicht mehr widersprechen kann.

Tenor:

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.12.2007 - 2 Ca 1512/07 lev - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 144; BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6;

Tatbestand:

Mit seiner am 14.08.2006 beim Arbeitsgericht Solingen eingegangenen Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht sowie die Verurteilung der Beklagten, ihn als Vorarbeiter zu beschäftigen. Hilfsweise begehrt er Schadensersatz. Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebsteils der Beklagten wirksam widersprochen hat.