LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.05.2007
7 Sa 158/07
Normen:
BGB § 144 Abs. 1 § 280 § 613a Abs. 5, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 3 Ca 2494/05 lev - 15.11.2006,

Ausschluss des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebserwerber in Kenntnis des Widerspruchsrechts - Verzicht auf Schadensersatzansprüche durch Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 158/07

DRsp Nr. 2007/18081

Ausschluss des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebserwerber in Kenntnis des Widerspruchsrechts - Verzicht auf Schadensersatzansprüche durch Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses

»1. Ist die Unterrichtung gemäß § 613 a Abs. 5 BGB fehlerhaft, so rückt der Erwerber bis zum Widerspruch bzw. bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auch nicht vorübergehend in die Stellung des Arbeitgebers ein. Es erfolgt ein aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses, so dass dieses zunächst (bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. einer abschließenden Erklärung des Arbeitnehmers) mit dem bisherigen Arbeitgeber fortbesteht. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. der abschließenden Entscheidung des Arbeitnehmers tritt der Erwerber rückwirkend zum Datum des Betriebsübergangs in den Arbeitsvertrag ein (vgl. Staudinger/Annuß § 613 a BGB Rdnr. 186).