Die Beteiligten streiten über die außerbilanzielle Hinzurechnung von Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttungen – vGA – aufgrund der Anwendung des § 8a Abs. 6 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG – in der im Streitjahr 2005 geltenden Fassung.
Die Klägerin ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH –. Sie ist unter der Nummer HRB 1 im Handelsregister des Amtsgerichts A erfasst. Ihr Geschäftsgegenstand ist insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe sowie …. Sie gehörte zumindest im hier interessierenden Zeitraum von 2003 bis 2005 zu einem Konzern, dessen Obergesellschaft die B Company Inc. in C, USA war (im Folgenden: Konzernmutter).
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