Die Kläger und der Beklagte streiten darum, ob Zahlungen der Kläger an die Tochter der Klägerin, Frau T, als Unterhaltszahlungen i.S.v. § 33 a EStG Einkommensteuergesetz - EStG - zu berücksichtigen sind.
Die Tochter der Klägerin wurde am 22.04.1967 geboren. Sie hat zwei minderjährige Kinder.
Die Tochter der Klägerin ist seit November 1999 Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dem Grund und Boden (ca. 4.76 ha), Gebäude, Traktor, Anhänger, Silo und vier Pferde gehören. Der Kaufpreis für diesen Betrieb betrug 349.000 DM. Bei Kauf des Betriebs übernahm Frau T eine Grundschuld i.H. des Kaufpreises.
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