BFH - Beschluss vom 30.11.2011
II B 60/11
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AUR 2013, 32
BFH/NV 2012, 580
DStR 2012, 1652
DStRE 2012, 1097
FamRZ 2012, 548
FuR 2012, 554
NotBZ 2013, 18
ZEV 2012, 562
Vorinstanzen:
FG München, vom 30.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 V 548/11

Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungssteuerbescheids wegen ernsthafter Zweifel an einer freigebigen Zuwendung i.R.e. Kettenschenkung

BFH, Beschluss vom 30.11.2011 - Aktenzeichen II B 60/11

DRsp Nr. 2012/3791

Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungssteuerbescheids wegen ernsthafter Zweifel an einer "freigebigen Zuwendung" i.R.e. Kettenschenkung

1. NV: Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem erhaltenen Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein und ohne dass der übertragende Elternteil die Weitergabe des Miteigentumsanteils am Grundstück veranlasst hat, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vor. 2. NV: Das bloße Einverständnis des Elternteils mit der Weiterübertragung durch das Kind reicht nicht aus, um eine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind zu begründen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist mit S verheiratet.