BFH - Urteil vom 03.02.2011
VI R 4/10
Normen:
EStG § 11; EStG § 38 Abs. 3; EStG § 39b; EStG § 41a Abs. 1; EStG § 42d;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 18.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen III 1027/05

Auswirkung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche gegenüber der Gesellschaft auf seine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

BFH, Urteil vom 03.02.2011 - Aktenzeichen VI R 4/10

DRsp Nr. 2011/5578

Auswirkung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche gegenüber der Gesellschaft auf seine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet.

Normenkette:

EStG § 11; EStG § 38 Abs. 3; EStG § 39b; EStG § 41a Abs. 1; EStG § 42d;

Gründe

I.

Streitig ist die Nachversteuerung vertraglich zugesagten, aber nicht zur Auszahlung gebrachten Weihnachtsgeldes.