BAG - 03.07.1986 (2 AZR 68/85) - DRsp Nr. 1992/6310
BAG, vom 03.07.1986 - Aktenzeichen 2 AZR 68/85
DRsp Nr. 1992/6310
Mögliche Annahme eines Betriebsübergangs (§ 613 aBGB) im Falle des Austausches wesentlicher Betriebsmittel in zeitlichem Zusammenhang mit der Veräußerung der übrigen Betriebsteile.
»... Ein Betriebsübergang i. S. des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt .. auch dann vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb so fortführen kann, wie es der alte Inhaber getan hätte, wenn er den Betrieb über den Übergangszeitpunkt hinaus fortgeführt hätte.
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