BAG - 13.11.1985 (4 AZR 309/84) - DRsp Nr. 1992/6394
BAG, vom 13.11.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 309/84
DRsp Nr. 1992/6394
Betriebsübergang (613 a BGB):Geltung von Tarifnormen im Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber (Abs. 1 Satz 2 bis 4):einjährige Bindung des Erwerbers nur an die zur Zeit des Übergangs geltende Fassung des bisherigen Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2);
Normenkette:
BGB § 613 a Abs.1 S.2, S.3, S.4;
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