»... Die Bekl. hat ihre Betriebsmittel durch Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB erworben. ...
Zweifel darüber, ob hier ein Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, ergeben sich daraus, daß die Bekl. die Betriebsmittel nicht von dem vormaligen Betriebsinhaber erworben hat, sondern auf der Grundlage von Rechtsgeschäften mit mehreren Dritten [hier: Grundstücks-Zwangsverwalter, Leasinggesellschaften und Sicherungseigentümer].
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|