BAG vom 25.06.1985
3 AZR 254/83
Normen:
BGB § 613 a;
Fundstellen:
DB 1985, 2459
DRsp VI(602)76b
NJW 1986, 450
WM 1986, 334

BAG - 25.06.1985 (3 AZR 254/83) - DRsp Nr. 1992/6439

BAG, vom 25.06.1985 - Aktenzeichen 3 AZR 254/83

DRsp Nr. 1992/6439

Betriebsübergang (§ 613 a BGB): erforderlicher Erwerb »durch Rechtsgeschäft« auch im Wege der Gründung einer Auffanggesellschaft unter Beteiligung des Veräußerers;

Normenkette:

BGB § 613 a;

».. Der fortgeführte Betriebsteil ist,. »durch Rechtsgeschäft« auf die X & Y Technische Dienste GmbH übergegangen. ... Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über einen Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (.. BAGE 35, 104, 107).