Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger deshalb haftet, weil dessen Arbeitsverhältnis von einer OHG auf eine nach der Gründung in Vermögensverfall geratene GmbH übertragen wurde.
Der Kläger war seit dem 1. Juli 1976 als Schiffsführer bei der ... Schiffahrtsgesellschaft OHG tätig. Diese betrieb die Binnenschiffe "MS P." und "MS A." und beschäftigte weniger als fünf Arbeitnehmer. Ihr geschäftsführender Gesellschafter war der Beklagte.
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