Der Kläger verlangt von dem beklagten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) Insolvenzschutz für eine nach Grund und Höhe unstreitige Betriebsrente von monatlich 100,-- DM. Der Beklagte bestreitet seine Einstandspflicht, da der Sicherungsfall nicht beim letzten Arbeitgeber des Klägers eingetreten sei.
Der Kläger, geboren am 28. August 1921, war seit dem 24. November 1946 bei der B. KG, einer Steinschleiferei, beschäftigt. Er schied am 31. Dezember 1980 wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis aus. Seit dem 1. Januar 1981 bezog er eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie von seiner früheren Arbeitgeberin die ihm zugesagte Betriebsrente.
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