BayObLG - 16.11.1993 (1Z BR 73/93) - DRsp Nr. 1995/1327
BayObLG, vom 16.11.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 73/93
DRsp Nr. 1995/1327
Sind auf eine Adoption aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Adoptionsgesetzes die Vorschriften über die Annahme Volljähriger anzuwenden, so steht einem Abkömmling des Annehmenden kein gesetzliches Erbrecht nach dem Angenommenen zu.
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