I. Der Erblasser ist im Alter von 82 Jahren in Nürnberg verstorben. Er war verwitwet und kinderlos. Mit seiner am 16.12.1992 vorverstorbenen Ehefrau hatte er im Jahr 1961 einen Erbvertrag geschlossen, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu.Erben eingesetzt hatten. Zu notarieller Urkunde vom 5.8.1992 schlossen die Ehegatten als Nachtrag einen weiteren Erbvertrag, in dem sie zunächst die in dem früheren Vertrag getroffenen Verfügungen bestätigten und ergänzend folgendes bestimmten:
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