Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen
Die am …2010 verstorbene A, die Erblasserin, war zu einem Anteil von ½ Eigentümerin des Grundbesitzes ….
Der Grundbesitz war zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einem Erbbaurecht belastet, das nach dem Erbbaurechtsvertrag nur eine Bebauung zu Wohnzwecken vorsah.
Die Erblasserin vermachte diesen Grundbesitz ihren Vettern sowie ihrer Cousine bzw. bei deren Vorversterben deren Abkömmlingen. In diesem Zusammenhang erhielt der Kläger als Großneffe der Erlasserin und Vermächtnisnehmer einen Anteil von 1/12 am Anteil der Erblasserin an dem Grundbesitz.
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