BFH - Urteil vom 21.09.2000
IV R 29/99
Normen:
EStG § 14 § 16 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 433

Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

BFH, Urteil vom 21.09.2000 - Aktenzeichen IV R 29/99

DRsp Nr. 2001/833

Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

1. Auch wenn der Betriebsinhaber voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die Eigenbewirtschaftung des verpachteten Betriebes nach Ablauf der Pachtzeit wieder aufzunehmen, ist deshalb keine Betriebsaufgabe anzunehmen. 2. Die Abgabe einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung ist auch nicht entbehrlich, wenn der Betriebsinhaber gleichzeitig mit der Verpachtung des Betriebes eine Landabgaberente und eine Altersrente beantragt und erhält. 3. Wird der Betrieb nur in verkleinertem Umfang als Verpachtungsbetrieb fortgeführt und werden die übrigen landwirtschaftlichen Nutzflächen auf den Pächter übertragen, führt auch dies nicht zur Zerschlagung des Betriebes.

Normenkette:

EStG § 14 § 16 ;

Gründe: