Befugnisse des Testamentsvollstreckers zur Fortführung eines Handelsgeschäfts
BGH, vom 16.10.1974 - Aktenzeichen IV ZR 3/73
DRsp Nr. 1996/14851
Befugnisse des Testamentsvollstreckers zur Fortführung eines Handelsgeschäfts
Als Treuhänder kann der Testamentsvollstrecker im eigenen Namen und mit persönlicher Haftung, jedoch für Rechnung der Erben ein Handelsgeschäft fortführen.
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