BFH - Urteil vom 10.03.1998
VIII R 62/96

Beginn der Betriebsaufgabe

BFH, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen VIII R 62/96

DRsp Nr. 1999/1128

Beginn der Betriebsaufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger innerhalb von drei Monaten sämtliche wesentlichen und unwesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebs, beginnt der Betriebsaufgabezeitraum bereits im Zeitpunkt der Veräußerung der unwesentlichen Betriebsgrundlagen.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH und Co. KG, war Eigentümerin eines Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und zwei Fabrikhallen bebaut war. Im Jahr 1988 verlagerte sie die Produktion von diesem Grundstück in angemietete Räume. Am 1. September 1989 teilte die Klägerin dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) mit, die Gesellschafterversammlung habe am 31. August 1989 beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aufzugeben.