Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis über den 31.07.2004 hinaus fortbestand.
Der Kläger war seit 01.06.1991 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Projekteur zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt EUR 4.100,-- beschäftigt. Mit Schreiben vom 23.07.2004 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass der Bereich, in dem er beschäftigt war, mit Wirkung vom 01.08.2004 auf die H. GmbH übertragen werden sollte. Im Einzelnen heißt es in dem Schreiben:
"Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses - Betriebsübergang
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