Begriff der Betriebsaufgabe; Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in das Privatvermögen
BFH, vom 16.09.1966 - Aktenzeichen VI R 118/65; VI R 119/65
DRsp Nr. 2002/12598
Begriff der Betriebsaufgabe; Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in das Privatvermögen
»1. Zur rechtssystematischen Bedeutung des § 16EStG.2. Die Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs im Sinne des § 16 Abs. 3EStG setzt voraus, daß die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang ist.3. Werden bei einer Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit der Absicht ins Privatvermögen überführt, sie bei sich bietender Gelegenheit zu verkaufen, so ist die spätere Veräußerung ein betrieblicher Abwicklungsvorgang. Dies gilt auch bei Gegenständen des Anlagevermögens, wenn zwischen der Entnahme und der Veräußerung ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.«
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