OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.02.2016
6 U 156/15
Normen:
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
CR 2016, 469
GRUR 2016, 8
GRUR-RR 2016, 155
MMR 2016, 535
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 24.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 92/15

Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGWettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verbreitung einer App durch den Deutschen Wetterdienst

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.02.2016 - Aktenzeichen 6 U 156/15

DRsp Nr. 2016/4155

Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verbreitung einer App durch den Deutschen Wetterdienst

Leitsatz: In Angebot und Vertrieb einer unentgeltlichen App mit Wetterinformationen durch den Deutschen Wetterdienst liegt nur dann eine geschäftliche Handlung (§ 2 I Nr. 1 UWG) der öffentlichen Hand, wenn damit zugleich - auch nur mittelbar - der Absatz weiterer, gegen Entgelt erbrachten Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes gefördert werden soll (im Streitfall verneint).

Tenor

Die Berufung des Antragstellers gegen das am 24. 7. 2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Berufungsverfahren wird in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung auf jeweils 300.000 € festgesetzt.

Normenkette:

UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.