Begriff der selbständigen Arbeit

Autoren: Wendland/Jütten

Definition

Schon der Name der Einkunftsart selbständige Arbeit (§  18 EStG) stellt die Selbständigkeit der Berufsausübung in den Mittelpunkt. Sie unterscheidet die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von denen aus nichtselbständiger Arbeit. Selbständigkeit wird auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und insbesondere bei denen aus Gewerbebetrieb verlangt. Der Begriff ist in allen drei Fällen weitgehend identisch zu interpretieren, doch ergeben sich gerade bei den freien Berufen besondere Akzentuierungen. Noch kaum gesehen, geschweige denn behandelt wurde bisher die Frage, inwieweit neue, vom Arbeitsrecht her kommende Strukturen im Unternehmensbereich (Mitbestimmung, Scheinselbständigkeit) überkommene Positionen das Steuerrecht überprüfungsbedürftig machen.

Die Probleme der Selbständigkeit stellen sich für das Umsatzsteuerrecht in verstärktem Maße, da dort die Frage der Steuerbarkeit von der Selbständigkeit abhängt. Der größte Teil der gerichtlichen Entscheidungen, die sich mit dem Begriff beschäftigt haben, stammt dementsprechend aus diesem Rechtsgebiet. Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht verwenden den gleichen Begriff der Selbständigkeit.

Umsatzsteuerrecht