BFH - Urteil vom 29.08.2012
XI R 1/11
Normen:
MwStSystRL Art. 19; UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; UStG 1999 § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2529/07 677

Begriff der Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG

BFH, Urteil vom 29.08.2012 - Aktenzeichen XI R 1/11

DRsp Nr. 2013/2803

Begriff der Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG

1. Zu den "Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen.2. Das in einem Unternehmenskaufvertrag betreffend einen ambulanten Pflegedienst vereinbarte Wettbewerbsverbot kann als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht steuerbar sein.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 19; UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; UStG 1999 § 2 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob ein im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot einen nicht steuerbaren Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) darstellt oder als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG steuerbar ist.

Die im Jahr 1991 in der Rechtsform einer GbR gegründete Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Sie führte nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Gesellschafterinnen waren Frau L und Frau N.

Mit "Unternehmenskaufvertrag" vom 26. April 2002 veräußerte die Klägerin das gesamte Unternehmen zum 30. April 2002 an den Pflegedienst B. Der Kaufpreis betrug gemäß § 6 des Vertrags ... €.