FG Niedersachsen, vom 26.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 173/16
Begriff des Anteils im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 5 und 6 EStGRechtsfolgen des Formwechsels einer Oberpersonengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten hinsichtlich der Aufdeckung stiller Reserven innerhalb der Sperrfrist gemäß § 6 Abs. 5 S. 6 EStG
BFH, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen IV R 36/18
DRsp Nr. 2021/16329
Begriff des Anteils im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 5 und 6 EStGRechtsfolgen des Formwechsels einer Oberpersonengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten hinsichtlich der Aufdeckung stiller Reserven innerhalb der Sperrfrist gemäß § 6 Abs. 5 S. 6 EStG
1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin gespeicherten stillen Reserven zu verstehen.2. Die Formulierung "aus einem anderen Grund" i.S. des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG erfasst jeden Vorgang, der —zeitlich der Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG folgend— zur (unmittelbaren oder mittelbaren) Begründung oder Erhöhung des Anteils eines Körperschaftsteuersubjekts am übertragenen Wirtschaftsgut führt.
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