Begünstigte Erwerbe

Sonstige Steuern 

Begünstigte Erwerbe

Autor: Wenhardt

Erwerbe von Todes wegen

Haupterwerb ist der begünstigte Erwerb durch Erbanfall. Dies gilt sowohl bei gesetzlicher Erbfolge wie auch für die gewillkürte Erbfolge.

Beispiel

Erblasser E verstirbt, ohne dass er ein Testament errichtet hat. Als Verwandte sind die Tochter T, die Nichte N und der Cousin C vorhanden. Im Nachlass befindet sich ein begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft (Beteiligungshöhe 30 %, begünstigtes Vermögen 2.150.000 €) und Kapitalvermögen i.H.v. 550.000 €. Anträge wurden von T nicht gestellt.

Lösung

Da kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Alleinerbin ist hier die Tochter T (§  1924 BGB), diese verdrängt die anderen Erben. Da sich im Nachlass begünstigtes Unternehmensvermögen befindet (§  13b Abs.  1 Nr. 3 ErbStG), liegt ein begünstigter Erwerb vor. Für diesen kann T die Regelverschonung in Anspruch nehmen. Infolgedessen ergibt sich die folgende Besteuerung:

Das anzusetzende Betriebsvermögen ermittelt sich damit wie folgt:

begünstigtes Vermögen des Einzelunternehmens

2.150.000 €

abzgl. Verschonungsabschlag (85 % von 2.150.000 €)

– 1.827.500 €

verbleibender Wert

322.500 €

Abzugsbetrag (Berechnung nachstehend)

– 63.750 €

Bereicherung entspricht dem anzusetzenden Betriebsvermögen

258.750 €