FG Niedersachsen - Urteil vom 12.07.2007
11 K 472/04
Normen:
EStG § 16 ; EStG § 18 Abs. 3 ; EStG § 34 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1763

Begünstigte Teilanteilsveräußerung; Wesentliche Betriebsgrundlagen - Begünstigte Anteilsveräußerung an einer Rechtsanwaltssozietät nur bei Anteilsübertragung am Sonderbetriebsvermögen

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 11 K 472/04

DRsp Nr. 2007/18708

Begünstigte Teilanteilsveräußerung; Wesentliche Betriebsgrundlagen - Begünstigte Anteilsveräußerung an einer Rechtsanwaltssozietät nur bei Anteilsübertragung am Sonderbetriebsvermögen

1. Anteilsveräußerungen eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist, können unter § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG fallen. 2. Bei einer Teilanteilsveräußerung kommt die Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nur in Betracht, wenn bei vorhandenem Sonder-BV, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählt, auch ein entsprechender Anteil am Sonder-BV übertragen wird.

Normenkette:

EStG § 16 ; EStG § 18 Abs. 3 ; EStG § 34 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen Gesellschaftsanteils die Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Anwendung kommt.