Bei rückwirkendem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 3 S. 1 UmwStG 1995 trotz Bestandskraft der Steuerbescheide
FG München, Urteil vom 25.09.2012 - Aktenzeichen 6 K 4073/09
DRsp Nr. 2013/2584
Bei rückwirkendem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 3 S. 1 UmwStG 1995 trotz Bestandskraft der Steuerbescheide
1. Wird erst nach der Erstellung der Bilanz, der Abgabe der Steuererklärungen und dem Eintritt der Bestandskraft der darauf ergangenen Steuerbescheide, aber noch innerhalb der Achtmonatefrist des § 14 S. 3 UmwStG für eine Kapitalgesellschaft der zum 31.12. des Streitjahres zurückwirkende Formwechsel in eine Personengesellschaft beschlossen, so kann das Wahlrecht zum Ansatz der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter nach § 3 S. 1 UmwStG trotz der Bestandskraft der Steuerbescheide ausgeübt werden; die bestandskräftigen Steuerbescheide sind insoweit nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2AO zu ändern.
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