Beispielsfall

Autor: Ott

Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung werden an nachfolgendem Beispielsfall dargestellt:

Beispiel

An der X-GmbH (Stammkapital 50.000 Euro) ist A seit mehr als zehn Jahren zu 60 % (Anschaffungskosten der Anteile: 60.000 Euro) und seit dem Jahr 2005 der Gesellschafter B zu 40 % beteiligt. B hat die Anteile zum Kaufpreis von 400.000 Euro erworben. Die GmbH-Anteile werden jeweils im Privatvermögen gehalten. Die X-GmbH, die über stille Reserven im inländischen Betriebsvermögen i.H.v. insgesamt 300.000 Euro verfügt, weist zum steuerlichen Übertragungsstichtag (31.12.2017) Gewinnrücklagen i.H.v. 650.000 Euro aus. Das steuerliche Einlagekonto i.S.d. §  27 KStG enthält keine Beträge. Das Eigenkapital (Stammkapital zzgl. Rücklagen) der X-GmbH beträgt somit insgesamt 700.000 Euro.

Die X-GmbH wird antragsgemäß zu Buchwerten im Wege des Formwechsels in eine Personengesellschaft umgewandelt. Die dem Formwechsel zugrunde liegende Bilanz der X-GmbH zum 31.12.2017 weist - vereinfacht - folgendes Bild auf:

Anlagevermögen

600.000 Euro

gezeichnetes Kapital

50.000 Euro

Umlaufvermögen

1.400.000 Euro

Gewinnrücklagen

650.000 Euro

 

 

Verbindlichkeiten

1.300.000 Euro

 

2.000.000 Euro

 

2.000.000 Euro

Lösung