FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.10.2008
6 K 3331/03 B
Normen:
AO § 183 Abs. 2; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; AO § 122 Abs. 1 Nr. 1; AO § 124 Abs. 1 Nr. 1; AO § 42; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; VermG § 3 Abs. 1; InVorG § 21; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 5; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; DMBilG § 7 Abs. 6;

Bekanntgabe von Gewinnfeststellungsbescheiden nach Ausscheiden einer LLC aus einer Personengesellschaft; Zwischenschaltung der LLC als Gestaltungsmissbrauch; Restitutionsanspruch als einlagefähiges Wirtschaftsgut; Einlagewert bei verdeckter Einlage; Versteuerung des Veräußerungsgewinns bei Einbringung des Restitutionsanspruchs in ein Betriebsvermögen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 6 K 3331/03 B

DRsp Nr. 2009/1466

Bekanntgabe von Gewinnfeststellungsbescheiden nach Ausscheiden einer LLC aus einer Personengesellschaft; Zwischenschaltung der LLC als Gestaltungsmissbrauch; Restitutionsanspruch als einlagefähiges Wirtschaftsgut; Einlagewert bei verdeckter Einlage; Versteuerung des Veräußerungsgewinns bei Einbringung des Restitutionsanspruchs in ein Betriebsvermögen

1. Nach dem Ausscheiden einer Limited Liability Company nach US-amerikanischem Recht (LLC) aus einer deutschen Personengesellschaft sind Bescheide über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für die Personengesellschaft einzeln an die LLC bekanntzugeben. Eine Bekanntgabe an die Gesellschafter der LLC scheidet unabhängig davon aus, ob die LLC nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft oder aber als Personengesellschaft anzusehen wäre. 2. Die Zwischenschaltung der LLC ist nicht missbräuchlich im Sinne von § 42 AO, wenn ihre Installation der Bündelung der Interessen ihrer Gesellschafter dient und damit einen bedeutenden außersteuerlichen Zweck verfolgt. 3. Ein Restitutionsanspruch gemäß § 3 Abs. 1 VermG kann jedenfalls in Zusammenschau mit einem angemeldeten Investitionsvorhaben nach § 21 InVorG ein einlagefähiges Wirtschaftsgut sein.