FG Nürnberg - Urteil vom 15.01.2009
4 K 1831/07
Normen:
BewG § 145 Abs. 3;
Fundstellen:
EFG 2009, 1278

Berechnung des Grundbesitzwertes ohne Zuschlag für Erschließungskosten

FG Nürnberg, Urteil vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 4 K 1831/07

DRsp Nr. 2009/15694

Berechnung des Grundbesitzwertes ohne Zuschlag für Erschließungskosten

Ein vom Finanzamt vorgenommener Zuschlag für Erschließungskosten zur Ermittlung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer ist nicht rechtmäßig, wenn das zu bewertende Grundstück erschließungsbeitragsfrei war und der Gutachterausschuss nur Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke festgesetzt hatte.

Normenkette:

BewG § 145 Abs. 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Erschließungskosten in die Berechnung des Grundbesitzwertes einzubeziehen sind.

Mit Schreiben vom 13.11.2006 forderte das für die Erbschaftsbesteuerung zuständige FA 1 das beklagte Finanzamt auf, für Zwecke der Erbschaftsteuer den Grundbesitzwert für das Grundstück in 2, Str. 1, auf den 15.04.2005 festzustellen, und legte dem Schreiben die eingereichte Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts bei. In der Erklärung war die Fläche des Grundstücks mit 544 qm und der Bodenrichtwert auf den 01.01.1996 mit 350 DM/qm angegeben sowie der Zustand des Grundstücks als "voll erschlossen" angekreuzt.