BFH - Urteil vom 01.07.2008
II R 38/07
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 951 §§ 812 ff. ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1758
BFHE 220, 531
BStBl II 2008, 876
DB 2008, 1895
FamRZ 2008, 1928
NJW-RR 2008, 1535
ZEV 2008, 502
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 4 K 1915/05 Erb - 18.10.2006 (EFG 2007, 1966),

Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

BFH, Urteil vom 01.07.2008 - Aktenzeichen II R 38/07

DRsp Nr. 2008/16428

Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

»1. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG schließt beim Nacherben die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten aus, die er selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen hat. 2. Die Bereicherung des Nacherben mindert sich um den Betrag, um den die von ihm durchgeführten Baumaßnahmen den Grundbesitzwert erhöht haben.«

Normenkette:

ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 951 §§ 812 ff. ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb als Nacherbe seines 1987 verstorbenen Onkels (O) einen Hof. Vorerbin war die im Februar 2000 verstorbene Ehefrau (E) des O gewesen. Zum Hof gehörten u.a. ein Altenteilerhaus sowie ein weiteres Wohnhaus. Bereits ab dem Jahr 1991 hatte der Kläger die Eigenbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs übernommen und in der Zeit bis zum Tod der E sowohl am Altenteilerhaus als auch am Wohnhaus umfangreiche Baumaßnahmen, u.a. durch Schaffung von zwei später vermieteten Wohnungen, durchgeführt.