FG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.2018
7 K 3302/17 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2; InsO § 208 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 82
EFG 2018, 1645
ZIP 2018, 1897
ZInsO 2018, 2270

Berücksichtigen des Ausfalls der privaten Darlehensforderung als Verlust einer Kapitalforderung; Anzeige einer Masseunzulänglichkeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2018 - Aktenzeichen 7 K 3302/17 E

DRsp Nr. 2018/11594

Berücksichtigen des Ausfalls der privaten Darlehensforderung als Verlust einer Kapitalforderung; Anzeige einer Masseunzulänglichkeit

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 16.12.2013 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Verlust in Höhe von 19.339 EUR berücksichtigt wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2; InsO § 208 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtszug.