Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 16.12.2013 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Verlust in Höhe von 19.339 EUR berücksichtigt wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtszug.
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