BFH - Urteil vom 04.10.2016
IX R 26/15
Normen:
EStDV § 11d Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 256, 27
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 156/13

Berücksichtigung von AfA als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 04.10.2016 - Aktenzeichen IX R 26/15

DRsp Nr. 2017/2322

Berücksichtigung von AfA als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

1. Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden. 2. Wird dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung (einschließlich Inventar) im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung zugewendet, kann er mithin nach § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV AfA auf die vom Schenker getragenen Anschaffungskosten vornehmen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. März 2015 13 K 156/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStDV § 11d Abs. 1 Satz 1;

Gründe

I.