FG Münster - Urteil vom 29.05.2008
3 K 1354/06 Erb
Normen:
BGB § 730 ff. ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1646

Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an nichteheliche Lebenspartner als Nachlassverbindlichkeit

FG Münster, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 3 K 1354/06 Erb

DRsp Nr. 2008/17754

Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an nichteheliche Lebenspartner als Nachlassverbindlichkeit

1) Zahlungen von Erben an nichteheliche Lebenspartner des Erblassers, die auf einem durch Beendigung der Lebensgemeinschaft begründeten gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch beruhen, stellen Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar. 2) Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kommt die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswerts von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung beitragen, den sie als gemeinsames Vermögen betrachten, auch wenn der Vermögensgegenstand rechtlich nur einem der Partner zugeordnet ist.

Normenkette:

BGB § 730 ff. ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob Zahlungen der Erben an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd berücksichtigt werden können.

Die Kläger (Kl.) sind Geschwister und beerbten ihren am 14.01.2004 verstorbenen Vater zu je 1/2.

Der Erblasser hatte seit 1980 mit Frau U in Ehe ähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt. Beide hatten seit dem Beginn ihrer Partnerschaft eine Filialkette mit 15 Geschäften aufgebaut und nach deren Veräußerung bzw. Übertragung nach und nach Immobilien zu Vermietungszwecken erworben.