LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.07.2005
8 Sa 198/05
Normen:
BGB § 611 § 613a Abs. 4, 5, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1219/04

Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch gegen Betriebserwerber nach erfolgreichem Kündigungsschutzprozess gegen Betriebsveräußerer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 198/05

DRsp Nr. 2005/18813

Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch gegen Betriebserwerber nach erfolgreichem Kündigungsschutzprozess gegen Betriebsveräußerer

In der gegen den veräußernden Insolvenzverwalter erhobenen Kündigungsschutzklage liegt kein Widerspruch gegen den Betriebsübergang; der Arbeitnehmer ist wegen der vom Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung vor Betriebsübergang verpflichtet, Klage gegen diesen zu erheben und fortzuführen.

Normenkette:

BGB § 611 § 613a Abs. 4, 5, 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin nach einem gegen den Insolvenzverwalter der Firma A. & Co. KG erfolgreich geführten Kündigungsschutzprozess einen Beschäftigungsanspruch und Vergütungsansprüche gegen die nunmehr verklagte Betriebserwerberin durchsetzen kann.

Auf die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.01.2005 - 2 Ca 1219/04 - wird gemäß §§ 69 Abs. 2 ArbGG, 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.