I. In seiner Klageschrift vom 01.06.2007, die am 04.06.2007 beim Arbeitsgericht eingegangen ist, stellte der Kläger folgende Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 562,67 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über Basiszinssatz seit 1.6.2007 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein monatlich nachschüssig zu bezahlendes und ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats mit 5 % Punkten über Basiszinssatz verzinsliches Gesamtbruttogehalt von EUR 4.722,17 zu bezahlen.
Hilfsweise zu Ziffer 2,
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeweils monatlich nachschüssig ein Gesamtbruttogehalt von EUR 4.742,17 zu bezahlen.
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