Umwandlung 6/12 Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge |
Aufnahme eines Angehörigen in ein Einzelunternehmen |
Autor: Schildhorn |
Erbschaftsteuerlich werden auch für die Aufnahme eines Angehörigen in ein Einzelunternehmen die Vergünstigungen des § 13a ErbStG, § 13b ErbStG (85%iger Verschonungsabschlag, Optionsverschonung und Abzugsbetrag) und § 19a ErbStG (Tarifbegrenzung) gewährt.
Beim Vermögensübergang zwischen Angehörigen spricht eine widerlegbare Vermutung für die Unentgeltlichkeit der Übertragung. Dies gilt auch, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto negativ ist.1) Dabei spielt es keine Rolle, ob das negative Kapital durch Verlustzurechnung oder Entnahmen entstanden ist oder darin eine Ausgleichsverpflichtung zum Ausdruck kommt.
Die unentgeltliche Aufnahme eines Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Bildung einer Personengesellschaft führt zwingend zur Fortführung der entsprechenden Buchwerte des Einzelunternehmens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG).
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