Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Januar 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Zahlungsansprüche aus einer Kommanditbeteiligung geltend.
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