Besteuerung der Anteilseigner - Anteile im Privatvermögen

Autor: Ott

Einführung

Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, sind für die Besteuerung des Anteilseigners von zweifachem Interesse. Zum einen stellt sich die Frage, wie Gewinnausschüttungen und Liquidationsraten beim Anteilseigner zu versteuern sind. Daneben ist von Bedeutung, wie Veräußerungsvorgänge zu behandeln sind. Zu unterscheiden sind dabei Anteile mit einer Beteiligungsquote unter 1 % sowie Anteile mit einer Beteiligungsquote von mindestens 1 %.

Besteuerung von Gewinnausschüttungen

Anwendung der Abgeltungsteuer

Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft stellen ebenso wie sonstige Bezüge aus Aktien oder Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch

Bezüge, die nach der Auflösung einer Kapitalgesellschaft anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen, bzw.

Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft anfallen und die als Gewinnausschüttung i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 2 und 4 KStG gelten.