Die Klägerin ist Erbin zu 3/4 nach ihrem am 3. Mai 2000 verstorbenen Ehemann -Erblasser-. Sie ist und der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger; beide lebten bis zum Tod des Ehemanns in /österreich und hatten zuvor innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Klägerin und der Erblasser waren jeweils zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks ...
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