FG Berlin - Urteil vom 09.09.2003
5 K 5035/02
Normen:
BewG § 121 ; ErbStG § 16 Abs. 1, 2 ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 976
EFG 2004, 215
ZEV 2004, 385

Besteuerung des inländischen Vermögens beschränkt steuerpflichtiger Personen

FG Berlin, Urteil vom 09.09.2003 - Aktenzeichen 5 K 5035/02

DRsp Nr. 2004/239

Besteuerung des inländischen Vermögens beschränkt steuerpflichtiger Personen

Die Besteuerung des inländischen Vermögens beschränkt steuerpflichtiger Personen nach den Vorschriften des ErbStG verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.

Normenkette:

BewG § 121 ; ErbStG § 16 Abs. 1, 2 ; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Erbin zu 3/4 nach ihrem am 3. Mai 2000 verstorbenen Ehemann -Erblasser-. Sie ist und der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger; beide lebten bis zum Tod des Ehemanns in /österreich und hatten zuvor innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Klägerin und der Erblasser waren jeweils zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks ...