Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 29. November 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob im Streitjahr (2007) eine nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermäßigt zu besteuernde Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit vorliegt.
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