Der Kläger hat als Aktionär der X AG im Jahr 2003 eine Garantiedividende für das Jahr 2002 erhalten. Die Beteiligten streiten darum, ob diese Dividende - soweit sie auf steuerverstrickte Anteile entfällt - in voller Höhe einkommensteuerpflichtig ist, ob das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, mit der Folge, dass nur die Hälfte der bezogenen Dividende der Einkommensteuer unterläge, oder zumindest die Steuerermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewähren ist.
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