FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.05.2003
5 K 140/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 16 ; EStG § 24 Abs. 2 ; AO § 163 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1160

Besteuerung von Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei Wahl der Zuflussbesteuerung nach Überschreitung des Buchwertes

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2003 - Aktenzeichen 5 K 140/01

DRsp Nr. 2003/9950

Besteuerung von Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei Wahl der Zuflussbesteuerung nach Überschreitung des Buchwertes

1. Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind im Falle der Wahl der Zuflussbesteuerung gem. R 139 Abs. 11 EStR ab dem Zeitpunkt des Überschreitens des Buchwerts in vollem Unfang als nachträgliche gewerbliche Einkünfte gem. §§ 15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG zu besteuern. Eine Aufteilung dieser Raten in einen Zins- und einen Tilgungsanteil mit der Folge der Anwendung des Sparerfreibetrages ist nicht vorzunehmen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Inhalt des Vorlagebeschlusses des BFH vom 14.11.2001 X R 32-33/01, BStBl II 2002, 183, da dieser lediglich die Umschichtung von Privatvermögen betrifft.2. Die Option der Zuflussbesteuerung ist eine von der gesetzlichen Regelbesteuerung abweichende Billigkeitsregelung im Sinne des § 163 Satz 2 AO, welche nur dann eingreift, wenn sie ausdrücklich gewählt wird. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung ist daher ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf nachträgliche Modifikation einer einvernehmlich getroffenen Billigkeitsregelung besteht grundsätzlich nicht.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 16 ; EStG § 24 Abs. 2 ; AO § 163 Satz 2 ;

Tatbestand: