OLG Stuttgart - Beschluss vom 14.10.2010
20 W 16/06
Normen:
UmwG § 15;
Fundstellen:
AG 2011, 49
ZIP 2010, 2404 (LS)
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 04.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AktE 3/99 KfH

Bestimmung des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung voneinander unabhängiger Aktiengesellschaften

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2010 - Aktenzeichen 20 W 16/06

DRsp Nr. 2010/19207

Bestimmung des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung voneinander unabhängiger Aktiengesellschaften

1. Das im Verschmelzungsvertrag festzusetzende Umtauschverhältnis beruht auf der Relation der auf das einzelne Mitgliedschaftsrecht entfallenden anteiligen Unternehmenswerte. Die den Anteilseignern eines übertragenden Rechtsträgers nach dieser Relation zu gewährenden Anteile sind keine Abfindung oder Entschädigung für verlorene Mitgliedschaftsrechte, sondern die Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers auf den übernehmenden Rechtsträger.