Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 32. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 10. November 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
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