Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Betriebsrente in Anspruch.
Der Kläger trat am 28.03.1960 in die Dienste der S. L. GmbH, die in W. eine Druckerei betrieb. Die S. L. GmbH war Trägerin der "Unterstützungskasse S. L. e.V .W .. Auf die "Satzung - Neue Fassung, gültig ab 1.01.73", wird in diesem Zusammenhang verwiesen (Bl. 200 - 203 d. Gerichtsakte). Nach der Satzung (§ 3 a Abschn. B I Nr. 2 Pensionen) wird eine laufende Unterstützung "an alle Betriebsangehörige, die eine unterbrochene Dienstzeit von mindestens 10 Jahren nachweisen können und wegen Berufsunfähigkeit oder in rentenfähigem Alter ausscheiden", gezahlt.
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