Streitig ist das Vorliegen einer Betriebsaufgabe im Jahre 1997.
Der im Jahr 1937 geborene Kläger, dessen Grad der Behinderung nach den Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1997 50 v. H. betrug, hatte im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein Bauunternehmen in W. an die G. GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er war, verpachtet. Mit Vertrag vom 15. Juli 1997 veräußerte er seinen GmbH-Anteil an Herrn J.
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