FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2001
2 K 77/00
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 1 ;

Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken; Einkommensteuer 1993

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 77/00

DRsp Nr. 2002/4172

Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken; Einkommensteuer 1993

Allein die Vermietung der Räume eines bisher verpachteten Lebensmittelgeschäfts zu Wohnzwecken führt zu keiner Zwangsbetriebsaufgabe, wenn nach Ablauf des Miet-/Verpachtungsverhältnisses der Betrieb ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden kann, weil das Gebäudegrundstück und nicht das Inventar dem Betrieb das wesentliche Gepräge gibt und dieses nur unerheblich baulich verändert wird.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Veranlagungszeitraum 1993, ob eine Zwangsbetriebsaufgabe vorliegt.